Zusammenfassung des Urteils AGVE 2002 30: Obergericht
Das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich, II. Strafkammer, vom 8. Juni 2012 bestätigt die Verurteilung des Beschuldigten A. wegen gewerbsmässigen und teilweise bandenmässigen Diebstahls sowie betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage. Der Beschuldigte wird zu 24 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, von denen bereits 430 Tage durch Haft verbüsst wurden. Zudem werden Mobiltelefone eingezogen und Vermögensvorteile sowie Schadenersatzforderungen festgelegt. Die Gerichtskosten werden dem Beschuldigten auferlegt, ebenso wie die Kosten seiner amtlichen Verteidigung. Das Urteil wird den beteiligten Parteien schriftlich mitgeteilt, und es besteht die Möglichkeit, dagegen bundesrechtliche Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht einzureichen.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2002 30 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | Handelsgericht |
Datum: | 17.09.2002 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2002 30 S.93 2002 Strafprozessrecht 93 [...] 30 §§ 136 Abs. 2, 213, 217 StPO Die vorläufige Einstellung des Verfahrens... |
Schlagwörter : | Verfahren; Strafprozessrecht; Einstellung; Verfahrens; Bezirksgericht; Erledigungsbe-; Berufung; Urteil; Obergerichts; Kammer |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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